Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1929


[Miszelle]

Für die Lauenburgische Jugend

 

Ein Erlaß des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 26. Februar 1927 enthält folgende Bestimmungen: Das Zeugnis als Freischwimmer erhalten Schüler und Schülerinnen, die unter Aufsicht ihres Schwimmlehrers (-lehrerin) 15 Minuten ununterbrochen Brustschwimmen geleistet haben. - Das Zeugnis als Fahrtenschwimmer erhalten Schüler und Schülerinnen, die 45 Minuten in beliebiger Schwimmart ununterbrochen vorwärts geschwommen sind. - Das Zeugnis als Rettungsschwimmer erhalten Schüler und Schülerinnen, wenn sie das Fahrtenschwimmerzeugnis besitzen und außerdem folgende Übungen leisten: 5 Minuten Kleiderschwimmen, Auskleiden im Wasser, 15 Meter Streckentauchen mit Absprung von 1 bis 2 Meter Höhe, Tieftauchen aus der Schwimmlage und Herausholen eines 5 Pfund schweren Gegenstandes, 20 Meter Retten mit Kopf- und Achselgriff (beide ohne Kleider), Erklärung und Anwendung von Wiederbelebungsversuchen. - Es wäre sehr zu begrüßen, wenn diese Richtlinien überall in gleicher Weise Anwendung finden würden.

Die Firma Adolph Nagel in Hannover veröffentlicht in "Nagel’s Musikarchiv" Werke der Instrumentalk und Vokalmusik aus dem 16. und 18. Jahrhundert im Originalsatze. Jährlich erscheinen etwa 15 Hefte zu einem Ladenpreise von 2 bis 4 RM. Der Herr Preußische Minister für Volkswohlfahrt empfiehlt das Werk den Jugendpflegeorganisationen zur Benutzung.

Zur Abhaltung von Turnkursen ist der Reichs-Ausschuß für Leibesübungsen bereit, auf dem Lande eine Anzahl von Lehrkräften (Lehrer und ältere Studenten bezw. Studentinnen der Deutschen Hochschule für Leibesübungen) für den Sommer dieses Jahres (1929) zur Verfügung zu stellen. Der Reichs-Ausschuß übernimmt die Besoldung dieser Lehrkräfte. Die Stellen, die sie verwenden, haben nur für Unterkunft und Verpflegung Sorge zu tragen (im Bedarfsfalle können u. U. auch diese Kosten den Verwendungsstellen abgenommen werden. Es ist geplant, in einem bestimmten Bezirke die bez. Lehrkräfte längere Zeit wirken zu lassen, so daß ihnen die dortigen Verhältnisse gut bekannt werden. Die Träger (Organisatoren) können außer den Kreisen, Schulvisitsatoren, Kreisjugendpflegern auch Turn- und Sportvereine sein. Wenn die Ortsausschüsse für Jugendpflege oder einzelne Vereine den Wunsch haben, von diesem überaus günstigen Angebot Gebrauch zu machen, so werden sie gebeten, sich mit dem Kreisjugendpfleger in Ratzeburg in Verbindung zu setzen.

Eine Haushaltungsschule für junge Mädchen befindet sich bekanntlich im Clemens Schultz-Heim zu Kuddewörde Das Heim gehört dem kirchlichen Jugendamt in Hamburg und soll in erster Linie als Aufenthaltsort für Freizeiten und als Jugendherberge dienen. Im Winter wird dort nun aber dauernd eine Haushaltungsschule Platz finden. Die außerordentlich schönen und gemütlichen Räume des umgebauten alten Bauernhauses bieten den jungen Mädchen einen wunderhübschen Aufenthalt. Der Unterricht wird von Fachkräften erteilt. Die Leiterin weiß bei den Schülerinnen lebendigstes Interesse für alle Zweige der Hauswirtschaft zu wecken und dem Leben im Heim das Gepräge familienhafter Zusammengehörigkeit und heiteren Behagens zu geben. So ist die Haushaltungsschule in Kuddewörde, die schon letzthin von mehreren Lauenburgerinnen besucht wurde, eine für unsern Kreis äußerst wertvolle Einrichtung, und wir können nur wünschen, daß sich dort auch im nächsten Winter recht viele junge Mädchen anmelden.

1929/2 - 80
 


 

 

 

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