Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1930



Die Erbauung der Burg Franz II. im Lande Hadeln und der Hamburger Rat.

Von KONRAD HAASE.
 

Unweit der Domäne Franzenburg, hart an der Grenze des Landes Hadeln, sieht man eine Erdumwallung im Felde liegen. Das ist die Stätte, da im Jahre 1590 Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg zum Schutze seines Landes eine Feste errichten ließ, die nach ihm den Namen FRANZENBURG erhielt. Die großen Erwartungen, die man damals an den Bau der Burg knüpfte, sollten sich NICHT erfüllen. Statt ein STÜTZPUNKT für den Lauenburger zu sein, bildete die Feste während der Wirren des dreißigjährigen Krieges lediglich einen Zankapfel für die sich ablösenden feindlichen Horden, Dänen, Schweden und andere. Deshalb ließ Herzog August, des genannten Franz Sohn, die Feste noch kurz vor Beendigung des großen Krieges schleifen, heute sieht man nur noch kümmerliche Überreste aus jener Zeit. Aber je weniger Bestimmtes die Leute sehen, um so mehr beschäftigt sich die Phantasie mit jenen Überresten. So soll einst ein unterirdischer Gang nach dem Galgenberge bei Sahlenburg oder dem Schlosse Ritzebüttel geführt haben. Zu welchem Zwecke und wer ihn benutzt hat, weiß allerdings keiner zu sagen. Ebensowenig ist auszumachen gewesen, ob er irgendwie mit jenem sagenhaften Schloß zusammenhängt, dessen hellerleuchtete Front man gelegentlich in Gudendorf hart an der Hudeler Grenze gesehen haben will.

Mit größter Bestimmtheit wird dagegen berichtet, daß der Rat zu Hamburg mit der Errichtung der Feste sehr unzufrieden war. Er wandte sich deshalb nicht allein an den Fürsten selbst, sondern auch unterm 5. Mai und 14. Juni 1590 an die Stände des Landes Hadeln mit der Bitte, ihren Herzog von dem Bau der Feste abzuraten. Sie führten in ihrem Schreiben noch mehrere entstandene Irrungen an, die sie beseitigt wünschten. Die Antwort der Hadelnschen Stände vom 28. Juni 1590 hatte folgenden wesentlichen Inhalt:

Sie wünschten nichts mehr, als daß die alte freundschaftliche Korrespondenz zwischen ihnen und dem Amte Nitzebüttel erhalten und nachbarliche Freundschaft fortbestehen möge, und bemerkten:

1. "sie hätten von ihrem Landesherrn nicht verspürt, daß er die Feste Franzenburg zu irgend eines Nachteil oder einer Absicht gegen das Amt Ritzebüttel fundire, sondern dieselbe in diesen gefährlichen Zeitläuften zur Befriedigung und Verteidigung seines Landes Hadeln anlege. Dem Fürsten stehe dieses frei, es wäre sein eigener Grund und Boden. - Hamburg hätte vor einigen Jahren die jetzige Festung Ritzebüttel *) AUCH erst fundirt; es sei vorhin auch keine Festung, sondern bloß ein schlechter adeliger Sitz gewesen, wie noch vielen jetzt lebenden Menschen bekannt sei. Was Hamburg frei stehe, stünde auch ihrem Fürsten frei;

2. daß der Fürst sich die Schleusen im Amte Ritzebüttel und den Seeband [sic!] zueigne, sei wahr und auch gegründet. Die Hadeler müßten die Grodener und Altenbrucher Tiefe unterhalten, auch den Seeband bis Ritzebüttel reparieren. Sie hätten auch von je her ohne alle Einreden und Beeinträchtigungen dem Befinden nach Tag und Nacht auf der Schleuse zu Altenbruch Wache gehalten. Ihnen gehörten binnendeichs drei und außendeichs fünf Ruten;

3. den streitigen Wehl bei der Grodener Schleuse betreffend, in welchem Herzog Franz gewaltsamer und tätlicher Weise fischen lasse, ginge dieser Punkt die Hadeler überhaupt nichts an. So viel wüßten sie aber, daß ein dieses Land nicht Eingesessener, Johann Drewes genannt, glaubwürdige Documente, Siegel und Briefe habe, daß ihm dieser Wehl zuständig sei,

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*) Im Jahre 1394 verpfändete Herzog Erich von Sachsen-Lauenburg Wolderich Lappe und dessen Söhnen für 200 Mark die beiden Kirchspiele Wolde und Groden. Vergegenwärtigt man sich die bedrängte Lage, in welcher der auf die Naturalwirtschaft angewiesene Landadel gegenüber der vordringenden Kapitalmacht der Städte damals geraten war, so liegt die Frage nahe, woher die Lappen die bedeutende Pfandsumme genommen haben. Es läßt sich die Vermutung nicht abweisen, daß der Rat der Stadt Hamburg es war, der das Geld hergab und die Lappen nur vorschob. Zu einer Wiedereinlösung ist es jedoch nicht gekommen.


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da ihm aber derselbe vor etlichen Jahren bei Baltzar Meintz Zeiten abgenommen und die Nutzung untersagt, habe er vor Kurzem dem HERZOG FRANZ seine Gerechtigkeit daran cediert;

4. das dem Herzoge zur Last gelegte Umpflügen einiger Morgen Landes bei Gudendorf;

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. das Jagen des Herzogs im Amte Ritzebüttel bis ans Elbufer;

6. die Gefangennehmung eines flüchtigen Diebes im hamburgischen Territorio würde ihr Fürst selber zu rechtfertigen wissen." -

Aus obigen Darlegungen geht deutlich hervor, daß die Hadeler mit ihrem Fürsten im besten Einvernehmen standen. Bei seinem Tode hat man auch im Lande Hadeln in allen Kirchen dem Herzog eine Leichenpredigt gehalten. Die Chronik bemerkt noch: "es ist dieser Herzog ein milder und gütiger Landesfürst gewesen, der unter Andern sehr viel auf das Land Hadeln gehalten und es in einen guten Zustand gebracht hat". -

 


 


 

 

 

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