Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1927


[Miszelle]

Aus alter und neuer Zeit

Symbolische Handlungen beim Gutskauf vor 150 Jahren,

Mit welch eindrucksvoller Feierlichkeit sich noch vor anderthalb Jahrhunderten ein Gutskauf vollzog, davon gibt das Notariatsprotokoll Kenntnis, das am 26. Juni 1788 ausgefertigt wurde, als die Frau Regierungsrätin von Schrader und die "freyherrlichen Geschwister" Grote das Allodialgut Tüschenbek an den Rittmeister von Brömbsen verkauften. Besonders bemerkenswert sind die in dem "PROTOCOLLUM TRADITIONIS" erwähnten symbolischen Handlungen. Das interessante Schriftstück, das sich unter den neuerworbenen Stücken des Landesarchivs befindet, berichtet darüber am Schlusse folgendes:

"Man schritt noch zuletzt zur symbolischen Tradition, und der Herren, Frauen und Fräulein Verkäufer Bevollmächtigter, Herr Regierungs-Secretarius Schubert, überreichte dem Herrn Käufer eine ERDSCHOLLE mit der Declaration: daß durch dieses Zeichen demselben das Guth Tüschenbek mit allen Zubehörungen an Acker, Wiesen, Weiden, Hölzungen, Triften und Guths-Unterthanen, sammt allen Gerechtigkeiten, nichts davon ausgenommen, hierdurch abgetreten, und die völlige Übergabe dadurch beschaft, mithin Herr Käufer in die würkliche ledige Possession gesetzt seyn sollte. Eine gleiche Declaration geschah auch bei AUF- UND ZUSCHLIESZUNG DER HAUSTHÜR UND ÜBERREICHUNG DES HAUSSCHLÜSSELS; wogegen Herr Käufer sich jedesmahl erklärte, daß Er damit die Guthsherrliche Possession realiter ergriffen haben wollte; worauf der Herr Käufer dem Herrn Bevollmächtigten der Verkaufs-Intereressenten die stipulierten 100 Louis d'or SCHLÜSZELGELD bezahlte, und Letzterer darüber AD PROTOCOLLUM quitirte.

Als nun weiter nichts bey diesem Traditions-Geschäfte auszurichten übrig war; so ließen Frauen, Fräulein und Herren Verkäufer durch Ihren Herrn Bevollmächtigten dem nunmehrigen Guthsherrn, Herrn Rittmeister von Brömbsen, zum Antritt Glück, Heil und Segen wünschen, daß die Allmacht des Höchsten denselben und seine späte Nachkommenschaft in steter Wohlfahrt erhalten, auch dieses Guth und dessen Angehörige vor Schaden und Unfall bewahren wolle!

Der Herr Rittmeister bezeugten Ihre Zufriedenheit über die in Friede und Eintracht vollzogene Übergabe, dankten auch für den geneigten Wunsch und erwiederten [sic!] solchen dahin: das; der Höchste die Herren, Frauen und Fräulein Verkaufs-Interessenten sämtlich in stetem Wohlergehen erhalten wolle, und empfohlen Sich zugleich zum geneigten Andenken."


1927/4-125
 


 

 

 

 

 

 

 

 

 



*