Lauenburgische Heimat
[Alte Folge]

Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg e. V.
1933


Nur deutsch!

Das ist die Losung des deutschen Volkes im Dritten Reich. Wer Heimatgeschichte kennt, weiß, daß unsere Väter einst ebenso eingestellt waren. Im Staatsarchiv zu Kiel (Lauenburgische Handschriften 400 II Nr. 60) wird ein GEBURTSBRIEF aus der Reformationszeit aufbewahrt, aus dem mit erwünschter Deutlichkeit abzulesen ist, daß nur DER in eine Gilde aufgenommen wurde, der für sich und seine Ehefrau die arische Herkunft nachweisen konnte.

Als um 1550 eine Witwe zu Lüneburg zwecks Wiederheirat ihren Geburtsbrief vorlegen mußte, um ihre arische Abstammung nachzuweisen, hatte sie es nicht so leicht wie wir. Kirchenbücher wurden auf den Dörfern nicht geführt. Der Nachweis konnte nur von Zeugen erbracht werden, die zur Zeit der Geburt der Antragstellerin schon in dem Dorfe gelebt hatten. So erschienen denn zu Hittbergen vor dem Herzog Franz I. von Lauenburg dessen Untertanen, die Hufner Hans Fogeler und Hans Bulhagen, als fromme, glaubwürdige und ehrliche Leute bekannt, und schwuren "mit ausgestreckten Armen und aufgerichteten Fingern" einen leiblichen Eid zu Gott und seinem heiligen Evangelium, daß Gretke, seligen Vicken Neuen nachgelassene Witwe zu Lüneburg, aus dem Dorfe Hittbergen gebürtig, echt und recht christlicher Weise von ihrem Vater,
geheißen Gewerdt Hagemann, und ihrer Mutter Abel Strachau, Hagemanns ehelicher Hausfrau, ehelich gezeuget und geboren, welche fromme, unberüchtigte Leute und ehrlichen Wandels gewesen. Ans interessiert nun der Zusatz, daß die Zeugen bekunden mußten, daß die Eltern der Antragstellerin "DEUTSCHER UND NICHT UNDEUTSCHER ODER WENDISCHER ART" gewesen seien. Am Schluß des auf diese Weise ausgestellten Geburtsbriefs bescheinigt der Herzog, daß die Frau Amt und Gilde mitgebrauchen möge, weil sie eine Christin deutscher Art sei.

P. FISCHER-HÜBNER.


 

1933/3-4 - 75


 


 

 

 

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